Liebe Besucher des Pferdeparadies Löwenherz,

bitte beachten Sie, dass alle die unsere Angebote nutzen, sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Buchungen des Pferdeparadies Löwenherz müssen schriftlich erfolgen.

Grundlage jeder Buchung sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie durch Ihre Buchung anerkennen.

Bitte informieren Sie sich vor der Terminvereinbarung über unsere Preise auf der Homepage.

Alle Buchungen und Verträge werden erst gültig, wenn die entsprechend anfallende Gebühr bezahlt ist.

Die Gebühren sind im Voraus fällig. Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Stornierung von Buchungen behält das Pferdeparadies Löwenherz folgende Anteile des Gesamtbetrages ein: Absage 41 bis 28 Tage vor Termin: 50%. 27 bis 14 Tage vor Termin: 75%. Kürzer als 14 Tage vor Termin: 100%. Nimmt ein Teilnehmer die Veranstaltung/Buchung nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung abbricht. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Bitte achten Sie die Privatsphäre der Hofbewohner und unserer Gäste! Der Hof kann nur nach Terminvereinbarung/Buchungbesucht werden.HaftungsausschlussDas Pferdeparadies Löwenherz hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen (und die Pferde als Schulpferde versichert). Eine spezielle Unfallversicherung für (Reit)gäste besteht nicht.Für Schäden, die (Reit)gäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen erleiden, haftet das Pferdeparadies Löwenherz nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein.Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Den Teilnehmern wird empfohlen eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige bleibt während des kompletten Aufenthaltes auf dem Hof bei den Erziehungsberechtigten.Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer wird nicht gehaftet.

Einige allgemeine Hinweise ReitenReiten ist immer mit einem gewissen Risiko behaftet, weil Pferde keine Fahrräder sind, sondern einen eigenen Kopf haben. Unsere Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, trotzdem bleibt jedes Pferd ein Fluchttier, welches leicht erschrecken und scheuen kann. Somit ist Voraussetzung für sicheres Reiten eine artgerechte Pferdehaltung und eine gute Reitausbildung, diese braucht ihre Zeit und erfolgt über jahrelanges regelmäßiges wöchentliches Training. Die Grundausbildung erfolgt im Einzelunterricht und umfasst immer die Bereiche Ausbildung rund um`s Pferd und auf dem Pferd. Aufhalftern, Führen, Anbinden, Putzen, Satteln und Reiten. Fortgeschrittene geübte Reiter bereiten ihre Pferde selbständig für das Reiten vor.

Reiten und Pferde sind eine kostspielige Angelegenheit und sehr zeitaufwendig. Der bezahlte Preis beinhaltet den zeitlichen Gesamtaufwand der Reitlehrerin/ Trainerin (50 € Honorar pro Stunde) und die Zeitspanne in welcher Sie das Pferd nutzen. Weiterhin beinhaltet er anteilig die Aufwendung für Pflege, Versorgung und Unterhalt des Pferdes, des Equipments und der Anlage (10 €).Reiten: Bei Interesse an unserem Reiterhof, können Sie einen Schnuppertermin ausmachen (Preis siehe Gäste Preise in der Preisliste Homepage), nach 3x Schnuppern ist unser Reitvertrag auf der Homepage Voraussetzung für das weitere Reiten im Pferdeparadies Löwenherz. Bitte lesen Sie diesen vor der Terminvereinbarung genau durch. Da wir oft ausgebucht sind können Sie sich auch auf einer Warteliste eintragen lassen.

Das Pferdeparadies Löwenherz behält sich aus Sicherheitsgründen das Recht vor, nach eigenem Ermessen Reitstunden inhaltlich und zeitlich, insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen bei Sturm, Gewitter, Hagel, Glatteis ect. oder bei großer Hitze ab 28 Grad abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten. Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.


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